Bundesverf.-gericht für 3. Geschlecht im Geburtenregister
Zur Info für alle, das BVG hat per Urteil entschieden, dass es eine dritte Geschlechtsbezeichnung im Personenstandsregister geben muss. Ich werte dies als echten Fortschritt in der Bundesrepublik und als einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung!http://spon.de/ae6lC